- Was stelle ich zu?
- Tageszeitung
- Personalisierte Sendungen
- Anzeigenblätter
2. Darf jeder bei der ZG Lausitz arbeiten?
Aufgrund der sensiblen Zustellung der Briefe sowie der Abonnenten, stellen wir unsere Mitarbeiter erst ab 18 Jahre ein. Zudem spielt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine fundamentale Rolle.
3. Wie viel Geld verdiene ich dazu?
Der Verdienst variiert je Zustellbezirk. Die Anzahl der Haushalte, das Straßennetz, die Abonnenten- und Briefmenge sind Bestandteil der Lohnberechnung.
In einem telefonischen Gespräch, welches nach Bewerbungseingang folgt, wird Ihnen der zuständige Vertriebsinspektor genauere Details zum Verdienst mitteilen.
4. Welche Arbeitszeiten werde ich haben?
Unsere Frühaufsteher sind bereits zwischen 4:00 Uhr und 6:30 Uhr am Morgen für die Leser unterwegs.
Da die Zusteller in den Bezirken unterschiedliche Stückzahlen an Zustellprodukten austragen, variiert die genaue Zustellzeit. Auch hier hilft Ihnen der Vertriebsinspektor gern weiter.
5. Was ist, wenn mir beim Austragen etwas zustößt?
Sollte es doch einmal zu einem Arbeitsunfall kommen – kein Grund zur Sorge, denn als Zusteller sind Sie wie jeder Mitarbeiter über die Berufsgenossenschaft unfallversichert! Wir garantieren unseren Zustellern die größtmögliche Sicherheit. Darum stellen wir auch die gesamte Ausrüstung, von den Handschuhen und der Kopflampe bis hin zu Zeitungstaschen für Fahrradträger oder Zustellkarren zur Verfügung.
6. Was passiert bei Urlaub oder Krankheit?
Werden Sie einmal krank, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem Vertriebsinspektor oder bei der Frühdispo und reichen Ihren Krankenschein ein.
Möchten Sie Urlaub nehmen, sagen Sie Ihrem Vertriebsinspektor rechtzeitig Bescheid, damit er sich um einen Ersatz kümmern kann.